Grundsätzlich muss für alle Gebäude ein Energieausweis erstellt werden, wenn das Gebäude vermietet oder verkauft werden soll.
Man unterscheidet zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Bedarfsausweis:
Beim Bedarfsenergieausweis wird der Ist-Zustand der Gebäudehülle (Dach, Wände, Böden, Fenster, Türen, …) und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Be- und Entlüftung, …) „nutzungsunabhängig“ bewertet.
Verbrauchsausweis:
Beim Energieverbrauchsausweis wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre (z.B. über Jahresabrechnungen) bewertet. Hierbei spielt das Verbrauchsverhalten der Bewohner / Nutzer des Gebäudes eine bedeutende Rolle.
Die bessere Aussagekraft bzgl. der Energieeffizienz bietet der Bedarfsausweis.
Für Wohngebäude gibt es die folgende gesetzlichen Regelungen:
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit beim Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis).
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt, unabhängig vom Baujahr, ebenfalls Wahlfreiheit.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Hierbei gibt es Ausnahmen, wenn die Kriterien der Wärmeschutzverordnung von 1977 am Gebäude berücksichtigt wurden.
Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.
Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren
Mein Leistungsangebot für Sie:
Wir erstellen für Sie den Verbrauchs- bzw. den Bedarfs-Energieausweis.
Ihr Vorteil: |